// Netzwerke


 

Wir sind Teil eines umfassenden Netzwerkes und stehen im ständigen Austausch.

MITGLIEDSCHAFTEN

  • Paritätischer Dachverband Schleswig-Holstein

ARBEITSKREISE

  • AK Soziale Dienste Ahrensburg
  • AK Gewaltprävention
  • AK Sexueller Missbrauch
  • AK Mädchen Bargteheide
  • AK KIK, Bad Oldesloe
  • AK Kindeswohl Großhansdorf
  • AK Expertinnen Netzwerk Ahrensburg
  • AK Cochemer Modell
  • AK Engagierte Stadt Ahrensburg

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BERATUNGSSTELLEN

  • Migrationsberatungsstelle Kompass, Ahrensburg
  • ISIS, Beratungsstelle für Frauen und Mädchen e.V., Hamburg/Sasel

 

SONSTIGE

  • Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiater
  • Supervisoren
  • Fachärzte und Kliniken
  • Fachanwältinnen für Zivil- und Strafrecht
  • Jobcenter Ahrensburg, Polizei
  • Schulen
  • Presse
  • Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ahrensburg/des Kreises Stormarn
  • Men for BEST

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FONDS SEXUELLER MISSBRAUCH

Unter dem Dach der Beratungsstelle BEST für alle Ahrensburg e. V. gibt es ab sofort die Antragsstelle für Hilfsgelder aus dem Fonds Sexueller Missbrauch. Die Bundesregierung und einige Bundesländer haben den Fonds Sexueller Missbrauch eingerichtet.

Mit dem Geld, das dort liegt, können Therapien, Sachleistungen und Hilfsmittel bezahlt werden, die Belastungen verringern und die Lebenslage von Betroffenen verbessern sollen.

Die Beratungsstelle BEST für alle Ahrensburg e. V. hat eine ihrer Beraterinnen speziell beim Fonds Sexueller Missbrauch in Berlin schulen lassen. Betroffene in Ahrensburg und Umgebung können in den Räumen von BEST eine ausführliche, kostenlose Beratung über zustehende Leistungen und Hilfe bei der Antragsstellung erhalten.

// ZIELGRUPPE

Alle Menschen, die sexuellen Missbrauch als Minderjährige erlitten haben:

  • im familiären Bereich,
  • durch Fremdtäter, sofern Familienmitglieder beteiligt waren,
  • in Institutionen.

// ANTRAGSBERECHTIGTE

Antragsberechtigt sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Die Tat muss auf dem Gebiet der BRD/vormals DDR und vor dem 30. Juni 2013 begangen worden sein.Voraussetzung für Hilfsmaßnahmen ist immer, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem sexuellen Missbrauch und den heute noch erkennbaren Folgen zu erkennen ist. Die beantragten Hilfen müssen dazu geeignet sein, die noch andauernden Folgen des Missbrauchs zu mindern.

// LEISTUNGEN

Es können individuell abgestimmt, unterschiedlichste Leistungen gewährt werden. Darunter fallen z. B. zusätzliche Therapien, die nicht mehr durch Krankenkassen abgedeckt werden, berufliche Umschulungsmaßnahmen, erforderliche Hilfsmittel etc. Eine ausführliche Beratung und Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages erfolgt über eine speziell geschulte Beraterin. Die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht. Ein Rechtsanspruch auf Hilfeleistung besteht nicht.

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